Bahnhofstrasse 76, 4313 Möhlin, praxismelimed@hin.ch, Tel. 061 851 01 01
Folgende Impfungen können in unserer Praxis durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass keine Impfungen durchgeführt werden, ohne dass der Impfausweis vorher vom Arzt überprüft wurde. Wir empfehlen Ihnen alle Impfungen ausschliesslich in der Arztpraxis durchzuführen.
Coronavirus
Ab dem 5.1.21 wird im Kanton Aargau in den Kantonsspitälern Aarau und Baden geimpft werden. Erst in einer späteren Phase wird es möglich sein in der Praxis zu impfen.
Starrkrampf
Die Starrkrampfimpfung (Tetanus) wird im Kindesalter geimpft. Vom 25. bis 65. Lebensjahr wird die Impfung alle 20 Jahre aufgefrischt, danach alle 10 Jahre. Die Tetanusimpfung erfolgt als Kombinationsimpfung mit dem Diphterie-Impfstoff. Sie kann auch zusammen mit Keuchhusten und Kinderlähmung in einer Impfung geimpft werden. Als Basisimpfung werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen.
Diphterie
Für den Diphterie-Impfstoff gilt das Gleiche wie beim Starrkrampf.
Keuchhusten
In der Schweiz ist kein Impfstoff erhältlich, der nur vor Keuchhusten (Pertussis) schützt. Die Impfung wird immer als Kombinationsimpfung verabreicht. Eine Auffrischimpfung von Personen unabhängig vom Alter sollte erfolgen bei regelmässigem Kontakt (beruflich/familiär) mit Säuglingen < 6 Monaten, falls die letzte Impfung 10 Jahre oder länger zurückliegt. Die Impfung gehört zu den empfohlenen Basisimpfungen und ist krankenkassenpflichtig.
Kinderlähmung
siehe unter Starrkrampf. Die Impfung gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) sollte alle 10 Jahre aufgefrischt werden, falls eine Reise in eine Risikoregion geplant ist.
Mumps, Masern, Röteln
Diese Kombinationsimpfung wird im Kindesalter durchgeführt und beinhaltet zwei Impfdosen. Die Impfung bietet einen lebenslangen Impfschutz. Ungeimpfte Personen, die diese Krankheiten nicht durchgemacht haben, können die Impfung nachholen, falls sie nach 1963 geboren sind. Als Basisimpfung werden die Kosten von der Grundversicherung übernommen.
Hepatitis A
Die Hepatitis A ist eine virale Entzündung der Leber, die in Ländern mit tiefen Hygienestandard gehäuft auftritt. Eine einmalige Dosis bietet einen einjährigen Impfschutz. Bei Auffrischung der Impfung nach einem Jahr, kann der Impfschutz auf 20 Jahre verlängert werden. Die Kosten für die Hepatitis A - Impfung werden nur bei speziellen Risikogruppen von der Grundversicherung übernommen.
Hepatitis B
Die Hepatitis B - Impfung schützt vor der Hepatitis B, einer chronisch verlaufenden Entzündung der Leber. Je nach Alter sind 2 oder 3 Dosen erforderlich. Eine Auffrischimpfung ist nicht notwendig. Die Hepatitis B Impfung kann mit der Hepatitis A und anderen Impfungen als Kombinationsimpfstoff verabreicht werden. Die Hepatitis B Impfung gehört zu den empfohlenen Basisimpfungen und wird somit von der Grundversicherung bezahlt.
Pneumokokken
Die Pneumokokkenimpfung ist indiziert für Kleinkinder und Personen jeden Alters mit erhöhtem Risiko einer Pneumokokkenerkrankung. Die Pneumokokkenimpfung wird bei Erwachsenen nicht über die Grundversicherung vergütet.
Meningokokken
Die Meningokokkenimpfung ist empfohlen für Kleinkinder und Jugendliche, sowie für Personen aus bestimmten Risikogruppen.
Varizellen
Die Varizellenimpfung (Windpocken, "wilde Blattern") wird für Jugendliche zwischen 11 und 15 Jahren, sowie junge Erwachsene (bis 40 Jahre) empfohlen, die noch keine Varizellen hatten und deshalb noch nicht geschützt sind. Die Impfung beinhaltet zwei Impfdosen im Abstand von 1 Monat. Die Impfung wird als Basisimpfung von der Krankenkasse vergütet.
Gürtelrose
Die Gürtelrose (Herpes Zoster) ist die Reaktivierung von früher durchgemachten Varizellen. Die Impfung ist empfohlen für Personen im Alter von 65 bis 79 Jahren als einmalige Einzeldosis unabhängig davon, ob die Person die Varizellen und / oder die Gürtelrose bereits durchgemacht hatte. Der Impfstoff wird von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht erstattet und kostet ca. 160 Franken.
Grippeimpfung
Der Grippeimpfstoff wird jährlich neu evaluiert, um einen Schutz zu bieten gegen die Grippeviren, die voraussichtlich im Winter in der Schweiz im Umlauf sein werden. Die Impfung erfolgt idealerweise von Ende Oktober bis Mitte Dezember. Die Impfung wird allen Menschen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko und deren regelmässigen Kontaktpersonen (inklusive naher Angehöriger) sowie allen Gesundheitsfachpersonen empfohlen.
Tollwut
Die Tollwutimpfung ist empfohlen für Personen mit erhöhtem Kontakt- und/oder Übertragungsrisiko​ und Reisende in Länder, in denen Tollwut sehr verbreitet ist.
Zeckenimpfung
Die Zeckenimpfung schützt gegen das FSME-Virus, dem Auslöser der Frühsommermeningoencephalitits (Hirnentzündung). Die Grundimpfung besteht aus drei Impfdosen. Die Auffrischimpfung erfolgt alle 10 Jahre. Die Kosten für eine FSME-Impfung für Kinder ab 6 Jahren und Erwachsene in Gebieten mit FSME-Impfempfehlung (aktuell ganze CH ausser Kanton GE und TI) bezahlt die Grundversicherung abzüglich Franchise und Selbstbehalt.
Typhus abdominalis
Die Impfung gegen Typhus ist eine Schluckimpfung mit Einnahme von ingesamt 3 Kapsel. Der Impfschutz dauert ca. 1 Jahr. Als Reiseimpfung wird diese Impfung von der Krankenkasse nicht vergütet.