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Maskenpflicht

 

Seit dem 27.04.2020 hat der Bundesrat die Massnahmen zur Bekämpfung der Coronaviruspandemie im medizinischen Bereich gelockert. Somit dürfen wir in unserer Praxis wieder alle Patienten behandeln, dies unter Einhaltung aller erforderlichen Schutzmassnahmen. 

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Sollten Sie Erkältungssymptome haben, führen Sie bitte zuerst einen Coronavirus-Abstrich durch.

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​Das Tragen der Schutzmaske ist ab dem 1. Mai 2022 freiwillig, solange Sie keine Erkältungssymptome haben

Wir führen in der Praxis keine Coronavirus-Abstriche durch, um die anwesenden Patienten nicht zu gefährden.

Wir führen in der Praxis keine Corona-Impfungen durch. Melden Sie sich bitte in den kantonalen Impfzentren.

chirurgische Maske
Covid 19

Coronavirus - wichtige Informationen

weitere Informationen finden Sie unter:

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